Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt (Tel. 0800 401 501) zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Ist eine Person infolge eines Unfalls oder Suizides verstorben, muss der Notfallarzt (Tel. 0800 401 501) und die Polizei (Tel. 117) benachrichtigt werden. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beibezogen werden.
Die Angehörigen von in der Gemeinde wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt nach vorheriger Terminabsprache vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vohanden).
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Erdbestattung oder Kremation), die Überführungen organisiert sowie die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Wird eine kirchliche Bestattung gewünscht, ist der Termin und alles weitere im Hinblick auf die Bestattungsfeier anschliessend mit dem zuständigen Pfarramt abzusprechen.
Gemeinde Bözberg
Bestattungsamt
Chapf 9
5225 Bözberg
verwaltung@boezberg.ch
Tel. 056 460 24 60
Reformiertes Pfarramt Bözberg
Kirchbözberg 6
5225 Bözberg
info@refkbm.ch
Tel. 056 441 16 52
www.refkbm.ch
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.stadt-brugg.ch/site/index.cfm?id_art=32869&vsprache=de