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Steuern

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Steuererklärungen 2023

Besten Dank allen, welche die Steuererklärung fristgerecht abgegeben haben. Mitte Juli werden die Mahnungen für die noch nicht eingereichten Steuererklärungen 2023 verschickt. Diese lösen Mahngebühren aus.

Ausgangslage

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mahngebühren im Veranlagungsverfahren (§ 65a Abs. 1 StGV)

Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden für die Steuerperiode 2023, für welche im Kalenderjahr 2024 die Steuererklärung einzureichen ist, Gebühren erhoben.

Erste Mahnung steuererklärung: CHF 35.-
Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.-

Steuerpflichtige, welche den Eingabetermin nicht einhalten können, werden gebeten, schriftlich eine begründete Fristerstreckung zu beantragen.

Das Regionale Steueramt Bözberg dankt für die Mitarbeit bestens.

Informationen

Zu den Hauptaufgaben des Gemeindesteueramtes zählt die Vorbereitung der Steuerveranlagungen und Voreinschätzungen der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, ausserordentlichen Jahressteuern und Grundstücksgewinnsteuern.

Tel: 056 460 24 80
steuern@boezberg.ch

In Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.

Tel: 056 460 24 70
finanzen@boezberg.ch