Urnenstandort: Gemeindehaus
Sonntag: 08.30 - 09.00 Uhr
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Wer brieflich stimmen will:
Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei der Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Für die briefliche Abstimmung dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.