Ausrüstung:
Tische und Stühle für 300 Personen
Kochgelegenheit mit Backofen
1 Tag: Fr. 200.- (für Auswärtige Fr. 400.-)
½ Tag: Fr. 100.- (für Auswärtige Fr. 200.-)
Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.
Vorgehen Einzelanlass
Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular ausdrucken und danach direkt online einreichen. Die Kopie der Gemeindekanzlei abgeben, da seit dem 01. März 2018 die Gemeinde für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz)
zu melden.