Um sich einbürgern zu lassen, müssen Sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen, um den Einbürgerungsprozess starten zu können.
Ganz grundsätzlich gilt, dass Sie ein aktuelles Dokument über den Eintrag im schweizerischen Personenstandsregister vom zuständigen Zivilstandsamt vorlegen müssen, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können.
Die weiteren Voraussetzungen sind davon abhängig, welches Verfahren für Sie das richtige ist. Es gibt zwei verschiedene Einbürgerungsverfahren:
Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei oder beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden.
Neu wird die Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse als Zulassungsvoraussetzung vor der Gesucheinreichung stattfinden. Erst nach bestandener Prüfung kann ein Einbürgerungsgesuch eingereicht werden. Nur wer diese Prüfung mit mindestens 34 von 45 Fragen richtig beantworteter Fragen absolviert hat, kann ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Die Testgebühren betragen Fr. 50.–. Der Nachweis zum bestandenen Test darf bei der Gesuchseinreichung nicht älter als drei Monate alt sein.
Neu dürfen ausserdem Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, welche zehn Jahre unmittelbar vor der Gesuchstellung während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezogen haben beziehungsweise beziehen, nicht eingebürgert werden. Eine Einbürgerung ist möglich, wenn die bezogene Sozialhilfe vollständig zurückerstattet wurde.
Weitere Informationen zu den neuen Voraussetzungen finden Sie hier.
Link zur Übungsseite des Staatsbürgerlichen Tests vom Kanton Aargau:
http://www.einbuergerungstest-aargau.ch/